Allgemeine Auftragsvergabebedingungen (AAVB) der Paffrath Events GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich
- Für das Auftragsverhältnis zwischen der Paffrath Events GmbH & Co. KG (nachfolgend: Auftraggeber) und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Auftragsvergabebedingungen (nachfolgend: AAVB). Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftraggeber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Im Einzelfall getroffene abweichende Individualvereinbarungen gehen diesen AAVB vor.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Regelungen, soweit diese in diesen AAVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss und -bedingungen
- Vermarktungsauftragsangebote des Auftraggebers an den Auftragnehmer erfolgen über die Webseite www.paffrath-promotions.team oder per E-Mail. Das Auftragsverhältnis kommt zu den im jeweiligen Angebot dargestellten Konditionen zustande, wenn der Auftragnehmer es annimmt. Die Annahme hat über die Webseite www.paffrath-promotions.team zu erfolgen. Ist dort ein Vermarktungsauftragsangebot nicht mehr eingestellt, gilt es als widerrufen.
- Mit dem Zustandekommen des Auftrags bestätigt der Auftragnehmer gleichzeitig die Kenntnisnahme und Geltung der mit ihm vereinbarten Provisionsbedingungen sowie der Regelungen zum Datenschutz- und zur Vertraulichkeit, beides abrufbar unter www.paffrath-promotions.team.
§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Absatz der Produkte und Dienstleistungen des Kunden des Auftraggebers nach besten Kräften zu fördern, die Interessenten umfassend zu beraten und insbesondere Geschäfte über die Produkte und Dienstleistungen des Kunden des Auftraggebers an Endkunden zu vermitteln. Von ihm vermittelte Endkundenaufträge hat der Auftragnehmer ordnungsgemäß elektronisch zu erfassen.
- Dem Auftragnehmer ist es nicht gestattet, bei der Vermarktung von den Produkt- und Dienstleistungskonditionen des Kunden des Auftraggebers (z. B. Leistungs-, Preis-, Laufzeit- und Lieferbedingungen) abzuweichen.
- Der Auftragnehmer besitzt keine Abschluss- oder Inkassovollmacht. Er ist nicht berechtigt, verbindliche Erklärungen im Namen und Vertretung des Auftraggebers und/oder dessen Kunden abzugeben. Eine Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen des Kunden des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an die Endkunden, ist dem Auftragnehmer nicht gestattet.
- Der Auftragnehmer wird sämtliche gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften, Gesetze und Verfügungen beachten, die den Auftragnehmer sowie die Möglichkeit des Vertriebs der Produkte und Dienstleistungen des Kunden des Auftraggebers betreffen. Er ist zur selbständigen Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs verpflichtet. Der Auftragnehmer hat sämtliche Steuern und Gebühren sowie sonstige Kosten und Abgaben, die mit der Gründung und/oder dem Betrieb seines Unternehmens und der Auftragserfüllung im Zusammenhang stehen, in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu entrichten.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Vermittlungsrecht
- Das Vermittlungsrecht des Auftragnehmers beschränkt sich auf den im Vermarktungsauftrag ausgewiesenen Aktionsinhalt, -ort und -zeitraum.
- Der Auftragnehmer genießt keinen Bezirks- oder Kundenschutz nach § 87 Abs. 2 HGB.
§ 5 Weisungsfreiheit und Hilfspersonen
- Der Auftragnehmer erbringt die von ihm geschuldeten Leistungen eigenverantwortlich und unterliegt bei der Ausübung seiner Tätigkeit keinen Weisungen seitens des Auftraggebers oder dessen Kunden.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrags eigener Mitarbeiter zu bedienen oder die von ihm geschuldeten Leistungen durch externe Dritte erbringen zu lassen. Alle Hilfspersonen sind auf die Einhaltung sämtlicher Auftragsbedingungen, einschließlich dieser AAVB sowie der Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung zu verpflichten.
§ 6 Provision und Abrechnung
- Für seine Leistungen erhält der Auftragnehmer ausschließlich Provisionen gemäß der auf der Webseite www.paffrath-promotions.teams eingestellten Provisionsbedingungen. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Kosten- und Aufwandserstattung, bestehen nicht.
- Der Anspruch auf Provisionszahlung entsteht, wenn das vom Auftragnehmer vermittelte Geschäft vom Kunden des Auftraggebers bestätigt wurde. Etwaig vom Auftraggeber im Vertrauen auf das Zustandekommen des vom Auftragnehmer vermittelten Geschäfts geleistete Provisionsvorschüsse hat der Auftragnehmer zu erstatten.
- Über die (voraussichtlich) entstandenen Provisionsansprüche des Auftragnehmers wird der Auftraggeber unverzüglich nach Beendigung des Auftrags auf der Webseite www.paffrath-promotions.team Abrechnung erteilen. Der Auftragnehmer wird die Provisionsabrechnung zeitnah prüfen und etwaige Einwände spätestens innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Auftraggeber geltend machen. Anderenfalls gilt die Provisionsabrechnung als genehmigt.
- Die Provision ist binnen von 30 Tagen nach ordnungsgemäßer Rechnungstellung bargeldlos zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Rechnung über die Webseite www.paffrath-promotions.team zu erstellen und an den Auftraggeber zu übermitteln.
§ 7 Haftung des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags einschließlich der Einhaltung der Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Wird der Auftraggeber von seinem Kunden, einem Endkunden oder einen sonstigen Dritten wegen Pflichtverletzungen in Anspruch genommen, die der Auftragnehmer oder eine von ihm zur Auftragserfüllung herangezogene Hilfsperson zu vertreten haben, stellt er den Auftraggeber von der Inanspruchnahme des Dritten frei.
§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Für das Auftragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
- Ist der Auftragnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis der Sitz des Auftraggebers.